E-Rechnung für 2027 eingerichtet, bevor der Januar stressig wird
Seit 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen, alle anderen ab 2028. E-Rechnung Startklar prüft, ob und ab wann Sie betroffen sind, richtet den Empfang ein, stellt Ihre Rechnungsvorlage auf XRechnung oder ZUGFeRD um und testet beides. Einmal bezahlt, kein Abo.
- Klare Antwort, ab wann die Ausstellungspflicht für Sie gilt, anhand Ihres Vorjahresumsatzes und Ihrer Kundenstruktur.
- Ihr bisheriges Rechnungsprogramm umgestellt oder ein kostenloses Werkzeug eingerichtet, wenn das reicht; wir verkaufen keine Software.
- Jede Testrechnung mit einem Prüfwerkzeug validiert und an echte Empfänger geschickt, bevor die Pflicht greift.
Laut BMF-Schreiben müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, kleinere Unternehmen ab dem 1. Januar 2028.
Quelle: newsletter.pwc.deDie Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen, ohne Übergangsfrist.
Quelle: kostenlose-erechnung.deAusgenommen von der Pflicht sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise.
Quelle: kostenlose-erechnung.deEin PDF per E-Mail ist bald keine Rechnung mehr, und die Umstellung bleibt liegen
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 € im Vorjahr ihre inländischen B2B-Rechnungen auch als E-Rechnung ausstellen; für kleinere Unternehmen gilt die Ausstellungspflicht ab dem 1. Januar 2028. Ein PDF ist dann keine zulässige Rechnung mehr.
Viele kleine Betriebe schieben die Umstellung, weil unklar ist, was genau zu tun ist: Reicht das bisherige Programm? Braucht man ein neues? Wie kommt eine XRechnung aus dem Postfach in die Buchhaltung, und wie liest man sie überhaupt? Wer in der ersten Januarwoche feststellt, dass Kunden die Rechnung zurückweisen, wartet auf sein Geld.
E-Rechnung Startklar erledigt die Einrichtung in zwei Werktagen zum Festpreis. Wir sind kein Softwareanbieter und bekommen keine Provision: Wir nutzen, was Sie schon haben, und empfehlen kostenlose Werkzeuge, wo sie ausreichen.
Ohne
- Selbst umstellen: Kostenlos: Es gibt Leitfäden, kostenlose Erstellungs- und Anzeigewerkzeuge und Prüfportale. Rechnen Sie mit einigen…
- Neues Rechnungsprogramm: Viele Programme können E-Rechnungen inzwischen ab Werk. Wenn Ihres das kann, sagen wir es Ihnen sofort. Ein Wechsel…
- Steuerbüro: Die richtige Wahl, wenn Ihr Büro die Einrichtung anbietet und vor Jahresende Zeit hat. Viele Kanzleien sind gerade…
Mit E-Rechnung Startklar
- Klare Antwort, ab wann die Ausstellungspflicht für Sie gilt, anhand Ihres Vorjahresumsatzes und Ihrer Kundenstruktur.
- Ihr bisheriges Rechnungsprogramm umgestellt oder ein kostenloses Werkzeug eingerichtet, wenn das reicht; wir verkaufen keine Software.
- Jede Testrechnung mit einem Prüfwerkzeug validiert und an echte Empfänger geschickt, bevor die Pflicht greift.
- Betroffenheits-Check
- Empfang eingerichtet
So funktioniert es
- 1
Kurzer Fragebogen
Rechtsform, Vorjahresumsatz, Rechnungsprogramm, wer die Buchhaltung macht, wie viele Rechnungen Sie monatlich schreiben und empfangen, ob öffentliche Auftraggeber dabei sind. Fünf Minuten.
- 2
Prüfung und Plan
Innerhalb eines Werktags: ab wann die Ausstellungspflicht für Sie gilt, ob Ihr Programm E-Rechnungen kann und welche Schritte nötig sind. Sie geben den Plan frei.
- 3
Einrichtung per Bildschirmfreigabe
Empfangspostfach und Anzeige von XRechnungen, Weiterleitung an Buchhaltung oder Steuerbüro, Rechnungsvorlage auf ZUGFeRD oder XRechnung umgestellt. Sie bleiben angemeldet, wir führen.
- 4
Test und Übergabe
Testrechnungen validiert und an drei Ihrer Kunden geschickt, eine Test-E-Rechnung empfangen und abgelegt, dazu eine Seite Zusammenfassung für Ihre Unterlagen.
Funktionen
Betroffenheits-Check
Ob und ab wann die Ausstellungspflicht für Sie gilt, anhand des Vorjahresumsatzes, mit Hinweis auf Ausnahmen wie Kleinbetragsrechnungen und B2C-Umsätze. Schriftlich, zum Abheften.
Empfang eingerichtet
Eine feste Adresse für eingehende E-Rechnungen, ein Anzeigewerkzeug, mit dem XRechnungen lesbar werden, und die automatische Weiterleitung an Buchhaltung oder Steuerbüro.
Rechnungsvorlage umgestellt
Ihr bisheriges Programm auf ZUGFeRD oder XRechnung umgestellt, mit allen Pflichtangaben in den richtigen Feldern. Reicht Ihr Programm nicht, richten wir ein kostenloses oder günstiges Werkzeug ein.
Validierung jeder Vorlage
Jede Testrechnung mit einem anerkannten Prüfwerkzeug geprüft. Fehler werden behoben, bevor eine echte Rechnung rausgeht.
Kundenstamm vorbereitet
E-Mail-Adressen für Rechnungen und, bei öffentlichen Auftraggebern, Leitweg-IDs in Ihrem Kundenstamm ergänzt, damit die Rechnung beim richtigen Empfänger landet (Paket Startklar 2027).
Ablage nach GoBD
Hinweise und Einrichtung, damit eingehende und ausgehende E-Rechnungen im Originalformat unveränderbar aufbewahrt werden, nicht nur als ausgedrucktes PDF.
Zusammenfassung auf einer Seite
Was eingerichtet wurde, wo Rechnungen ankommen, wer sie bekommt und was ab wann gilt. Für Sie, Ihr Team und Ihr Steuerbüro.
Ein Blick hinein
Was Sie bekommen: die Arbeitsansicht und den Abschlussbericht.
Für wen
Handwerksbetriebe und kleine GmbHs
Rechnungen aus Word, Excel oder einem älteren Programm, viele Geschäftskunden und kein Nerv, sich durch Formatdiskussionen zu lesen.
Agenturen, Berater und Freiberufler
Kunden, die schon nach E-Rechnungen fragen, und die Frage, ob die Pflicht 2027 oder 2028 greift.
Firmen mit öffentlichen Auftraggebern
Behörden verlangen schon heute XRechnung mit Leitweg-ID. Ein korrekt eingerichteter Ablauf spart Rückläufer.
Steuerbüros und Buchhaltungsdienste
Mehrere Mandanten auf einmal umstellen, im Paket Steuerbüro, mit Übersicht, wer startklar ist.
Kompatibel mit
- XRechnung (UBL und CII)
- ZUGFeRD ab Version 2 (Factur-X kompatibel)
- Gängige Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme
- Kostenlose Werkzeuge zum Erstellen und Anzeigen von E-Rechnungen
- DATEV-Weitergabe an das Steuerbüro
- Leitweg-ID für öffentliche Auftraggeber
- Prüfwerkzeuge zur Validierung
Preise
Einmalpreise pro Unternehmen, einmal bezahlt nach Bestätigung per E-Mail. Kein Abo und keine Provision auf Software: Ist ein empfohlenes Programm kostenpflichtig, zahlen Sie es direkt beim Anbieter. Preise zzgl. USt. Gründerkunden-Preis für Bestellungen im frühen Zugang.
Check & Empfang
29 € einmalig
Klarheit und rechtssicherer Empfang
- Betroffenheits-Check schriftlich
- Empfangsadresse und Anzeigewerkzeug
- Weiterleitung an Buchhaltung
- Test-E-Rechnung empfangen
- Zusammenfassung
Startklar 2027
79 € einmalig
Empfangen und ausstellen, getestet vor dem Stichtag
- Alles aus Check & Empfang
- Rechnungsvorlage auf ZUGFeRD oder XRechnung
- Validierung jeder Vorlage
- Testversand an 3 Ihrer Kunden
- Kundenstamm mit Rechnungsadressen und Leitweg-IDs (bis 100)
- Ablage nach GoBD eingerichtet
Steuerbüro
249 € einmalig
Steuerbüros und Firmengruppen
- Bis 5 Mandanten (45 € je weiterem)
- Alles aus Startklar 2027 je Mandant
- Termine direkt mit den Mandanten
- Übersicht zum Umstellungsstand
- Bevorzugte Termine vor Jahresende
Im Vergleich zu den Alternativen
- Selbst umstellen
- Kostenlos: Es gibt Leitfäden, kostenlose Erstellungs- und Anzeigewerkzeuge und Prüfportale. Rechnen Sie mit einigen Stunden für Recherche, Einrichtung und Tests; E-Rechnung Startklar verkürzt das auf einen Termin.
- Neues Rechnungsprogramm
- Viele Programme können E-Rechnungen inzwischen ab Werk. Wenn Ihres das kann, sagen wir es Ihnen sofort. Ein Wechsel lohnt nur, wenn das bisherige Programm es nicht schafft.
- Steuerbüro
- Die richtige Wahl, wenn Ihr Büro die Einrichtung anbietet und vor Jahresende Zeit hat. Viele Kanzleien sind gerade ausgelastet; wir arbeiten auch im Auftrag des Steuerbüros.
Was sich geändert hat
- Laut BMF-Schreiben müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, kleinere Unternehmen ab dem 1. Januar 2028. Quelle: newsletter.pwc.de
- Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen, ohne Übergangsfrist. Quelle: kostenlose-erechnung.de
- Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Quelle: kostenlose-erechnung.de
Von der Anfrage bis startklar
Wir bestätigen Ihre Anfrage innerhalb eines Werktags; die meisten Betriebe sind nach einem Termin startklar.
- Tag 1: Sie füllen den 5-Minuten-Fragebogen aus; wir bestätigen den Preis per E-Mail.
- Tag 2: Betroffenheits-Check und Plan; Sie geben frei.
- Tag 2–3: Einrichtung per Bildschirmfreigabe, Validierung und Testversand.
- Tag 3: Zusammenfassung für Ihre Unterlagen und Ihr Steuerbüro.
Sicherheit und Daten
- Wir speichern keine Passwörter: Anmeldungen erfolgen durch Sie per Bildschirmfreigabe oder über einen befristeten Zugang, den Sie anschließend löschen.
- Rechnungen laufen ausschließlich über Ihre eigenen Programme und Postfächer; nach der Einrichtung haben wir keinen Zugriff mehr.
- Angaben aus dem Fragebogen werden verschlüsselt gespeichert und 90 Tage nach Abschluss gelöscht, auf Wunsch früher.
- Zugriff haben nur die Personen, die Ihren Auftrag bearbeiten; jeder Zugriff wird protokolliert.
Fragen
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr ab dem 1. Januar 2027, sonst ab dem 1. Januar 2028. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025. Die Pflicht betrifft inländische Rechnungen zwischen Unternehmen.
Ich bin Kleinunternehmer. Betrifft mich das?
Empfangen müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen können. Für das Ausstellen gelten für Kleinunternehmer Ausnahmen; lassen Sie die Einordnung Ihres Falls im Zweifel von Ihrem Steuerbüro bestätigen. Den Empfang richten wir in jedem Fall ein.
Reicht ein PDF nicht mehr?
Ein reines PDF ist keine E-Rechnung. Zulässig sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD; bei ZUGFeRD steckt die strukturierte Rechnung in einem PDF, das weiterhin für Menschen lesbar ist.
Muss ich neue Software kaufen?
Meist nicht. Viele Programme können E-Rechnungen bereits, und für wenige Rechnungen gibt es kostenlose Werkzeuge. Wir empfehlen nur dann einen Wechsel, wenn es nicht anders geht, und erhalten keine Provision.
Brauchen Sie meine Zugangsdaten?
Nein. Wir arbeiten per Bildschirmfreigabe, während Sie angemeldet sind, oder mit einem befristeten Zugang, den Sie danach löschen.
Wie lange dauert es?
Prüfung und Plan erhalten Sie innerhalb eines Werktags, die Einrichtung ist meist ein Termin von 60 bis 90 Minuten innerhalb von zwei Werktagen.
Ist das Steuerberatung?
Nein. E-Rechnung Startklar ist eine technische Einrichtungsleistung. Für steuerliche Fragen Ihres Unternehmens ist Ihr Steuerbüro zuständig.
Bereit, wenn Sie es sind
Erzählen Sie uns von Ihrem Setup. Wir bestätigen per E‑Mail und bringen Sie innerhalb von 2 Werktagen an den Start.
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